In der Regel übernehmen Privatversicherungen und Zusatzversicherungen einen Großteil der Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, abhängig von den jeweiligen Tarifbedingungen. Bei gesetzlichen Krankenversicherungen werden die Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen und Altersgrenzen übernommen. Es ist ratsam, sich vor Beginn der Behandlung über die individuellen Versicherungsleistungen zu informieren.

Zahnspangen-Kosten bei gesetzlichen Krankenkassen

Individuelle Kosten lassen sich leider erst nach einer unverbindlichen individuellen Beratung klären, jedoch finden sie hier einige Anhaltspunkte.

Kinder und Jugendlichen (unter 18 Jahre)

Eine kieferorthopädische Behandlung wird in der Regel übernommen, jedoch fällt ein Eigenanteil von etwa 600 Euro an. Zur genaueren Einschätzung der Situation vereinbaren Sie gern einen unverbindlichen Beratungstermin.

Zusätzliche Kosten der Zahnspange

Die von den Krankenkassen übernommen Kosten stellen leider nur eine absolute Minimalversorgung sicher. Moderne Materialien und neue, digitale, hochwertige Behandlungskonzepte sind im Maßnahmenkatalog der Krankenkassen nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können bei uns Patienten strikt so versorgt werden, dass keine weiteren Kosten entstehen. Grundsätzlich ist jedoch unser Credo jeden Patienten gleichzubehandeln und keinen Unterschied zwischen den Behandlungen bei Kassen oder Privatpatienten zu machen. So können wir eine gleichbleibende Qualität mit möglichst kurzen und komfortablen Behandlungszeiten garantieren und auf viele Behandlungsmethoden und Materialien, die nicht von den gesetzlichen Versicherungen getragen, sodass private Zuzahlungen notwendig werden. Beispiele hierfür sind digitale Behandlungsabläufe (Scans, Bracketspositionierung, ...), Retainer, Turbobites, Versiegelungen, Pins mit Suprakonstruktion, superelastische Bögen, selbst ligierende Brackets, kieferorthopädische Zahnreinigungen, ...

Erwachsene (über 18 Jahre)

Die Erwachsenenbehandlung wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Ausnahme besteht bei schwerwiegenden Kieferfehlstellungen, die zusätzliche operative Einstellung des Kiefers notwendig machen. Jedoch entsteht auch hierbei ein Eigenanteil für den Patienten. Zur genaueren Einschätzung der Situation vereinbaren Sie gern HIER einen unverbindlichen Beratungstermin. Oder für eine erste Einschätzung nutzen Sie gern HIER unseren Online-Fragebogen.

Optionen bei fehlender Kostenübernahme

Zahnzusatzversicherungen

Bitte beachten Sie VOR dem ersten Termin in unserer Praxis die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch eine Zahnzusatzversicherung. In der Waizmanntabelle erhalten Sie eine schnelle Leistungsübersicht zu allen Zahnzusatz-Tarifen. Unter folgenden Links finden Sie alle Informationen, Bewertungen und jeweiligen Leistungsübersichten der Versicherungen: www.waizmanntabelle.de.

Ratenzahlung unter 50 € im Monat

Sollte die Behandlung nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen werden, ist diese jedoch auf jeden Fall ZINSFREI finanzierbar. Wir beraten gern zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Und bieten außerdem verschiedene Ratenzahlungsmodelle an. Eine kieferorthopädische Behandlung wird in der Regel von den privaten Versicherungen übernommen. Informieren Sie sich gern bei Ihrer Versicherung über Ihren individuellen Tarif. Sollten kieferorthopädische Leistungen in Ihrem Tarif inkludiert sein, bittet die Versicherung zur Einschätzung der Übernahme um eine individuelle Diagnostik (3D Scans, Fotos, Röntgenbilder).

Sind Sie für eine Behandlung geeignet?

Nutzen Sie unseren kostenlosen BISS45 Online-Check für eine erste Einschätzung Ihrer Zahnsituation und mögliche Behandlungsoptionen inklusive Dauer und Kosten.

Zur Online Beratung

Kosten bei privaten Versicherungen

Kosten für kieferorthopädische Leistungen werden in Abhängigkeit Ihres Tarifs bis zu 100% übernommen.

Erstattung und Finanzierung

Eine kieferorthopädische Behandlung wird in der Regel von den privaten Versicherungen übernommen. Zur Einschätzung der Übernahme bittet die Versicherung um eine individuelle Diagnostik (3D Scans, Fotos, Röntgenbilder). Zur genaueren Einschätzung der Situation vereinbaren Sie gern einen unverbindlichen Beratungstermin. Oder für eine erste Einschätzung nutzen Sie gern unseren Online-Fragebogen. Wir empfehlen in jedem Fall den Kostenplan vor Behandlungsbeginn bei der Krankenversicherung einzureichen. Je nach Art und Umfang Ihrer Versicherung sowie abhängig von den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen werden Sie von ihrem Versicherer über den Erstattungsumfang der Behandlungskosten informiert. Die Höhe der Kostenerstattung hängt vom gewählten Versicherungstarif und von eventuell vereinbarten Zusatzleistungen ab kann jedoch bei 100% liegen.

Verhalten der privaten Versicherungen

Das Erstattungsverhalten von privaten Versicherungen hat sich in den letzten Jahren leider verändert.

Kostenübernahmeentscheidungen sind für den Patienten in vielen medizinischen Bereichen oft kaum noch nachzuvollziehen. Für jede Versicherung stellt eine Leistung an den Versicherungsnehmer einen Vermögensschaden dar. Insofern verwundert es grundsätzlich nicht, wenn Versicherungen versuchen, diese Leistungen – auch wenn Sie Ihnen möglicherweise zustehen – nicht oder nicht in vollem Umfang zu bezahlen.

Unterstützung bei Abrechnungsfragen

Wenn Sie eine Rechnung oder einen unbefriedigenden Brief von Ihrer Versicherung erhalten, ärgern Sie sich nicht, sondern sprechen Sie uns an. Gerne bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an: Oftmals genügt eine klare Stellungnahme gegenüber der Versicherung, um Unklarheiten zu Ihren Gunsten zu lösen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Kosten für eine Zahnspange?

Die Kosten für eine Zahnspange variieren je nach Art der Behandlung und Ihren individuellen Bedürfnissen. Nach einem persönlichen Beratungsgespräch erstellen wir Ihnen einen detaillierten Kostenplan.

Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung?

Bei Jugendlichen bis 18 Jahre übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei medizinischer Notwendigkeit (KIG 3-5) einen Großteil der Kosten für die kieferorthopädische Behandlung. Sie zahlen 20% der Behandlungskosten. Diesen Eigenanteil erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück. Bei Erwachsenen ist eine Kostenübernahme nur in besonderen Ausnahmefällen möglich und gegebenenfalls mit Zahnzusatzversicherung möglich.

Gibt es Möglichkeiten zur Ratenzahlung?

Ja, wir bieten Ihnen verschiedene flexible Zahlungsmodelle an! Sie können die Kosten für Ihre Zahnspange bequem in monatlichen Raten bezahlen. Die Laufzeit und Ratenhöhe stimmen wir dabei individuell mit Ihnen ab. Gerne beraten wir Sie ausführlich zu unseren verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten.

Was ist im Behandlungspreis alles enthalten?

Der Behandlungspreis umfasst alle regulären Termine während Ihrer kieferorthopädischen Behandlung, einschließlich der Anfangsdiagnostik, der Zahnspange selbst und regelmäßigen Kontrollen. Zusätzliche Kosten können bei speziellen Diagnostiken oder bei Beschädigung der Zahnspange entstehen. Für SOS-Termine der Zahnspange fallen keine Kosten an.