Ab wann macht es eigentlich Sinn zum Kieferorthopäden zu gehen?
Es ist eigentlich nie zu früh zum Kieferorthopäden zu gehen, wenn jedoch keine Geburtsfehler wie zum Beispiel Lippen-Kiefer-Gaumenspalten vorliegen, empfehlen wir den ersten Besuch frühestens ab dem 4. Lebensjahr. So richtig Sinn macht es auf jeden Fall ab dem 6. Lebensjahr, wenn die 1. Wechselgebissphase beginnt. Doch wie erkennt man diese, was ist das eigentlich und warum muss ich schon so früh zum Kieferorthopäden?
Man unterteilt bei Kindern verschiedene Durchbruchsphasen der Zähne. A) Milchgebissphase bis zum 6. Lebensjahr. B) Ruhephase vom 8. bis 9. Lebensjahr. C) 2. Wechselgebissphase ab dem 9. Lebensjahr D) Phase des bleibenden Gebisses ab dem 12. Lebensjahr.
Wechselgebissphase und Ruhephase ab dem 6. Lebensjahr
Ab dem 6. Lebensjahr spricht man von der 1. Wechselgebissphase. Hier brechen hinter den Milchzähnen als Erstes die sogenannten 6 Jahr Molaren durch. Als Patient oder Elternteil sieht man den Beginn der Wechselgebissphase dann meist erst einige Monate später, wenn die ersten Milchfrontzähne anfangen zu wackeln. Ab diesem Zeitpunkt macht es spätestens Sinn, sich einmal beim Kieferorthopäden vorzustellen. Für eine kieferorthopädische Behandlung sprechen in dieser Zeit nur spezielle kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) und in der Regel wird nur eine Frühbehandlung über 1,5 Jahre empfohlen. Diese dient lediglich dazu akute Probleme zu beheben, welche sonst später zu Folgeschäden führen könnten.
Aber kann ich eine Behandlungsnotwendigkeit ab dem 6. Lebensjahr auch selber erkennen?
Wir empfehlen zwar grundsätzlich einen kurzen unverbindlichen Termin bei BISS45, haben allerdings hier eine kleine Guideline zusammengestellt, wie man die relevanten kieferorthopädischen Indikationsgruppen erkennt, welche eine Behandlung erforderlich machen. Wichtig ist, dass eine Frühbehandlung nicht dazu dient, alle Zähne gerade einzustellen, sondern lediglich dafür gedacht ist, das Wachstum positiv zu beeinflussen. Dies ist alleine schon dadurch bedingt, dass die Frühbehandlung vor der 2. Wechselgebissphase durchgeführt wird. Also bevor alle bleibenden Zähne durchgebrochen sind und deshalb nicht alle bleibenden Zähne bewegt werden können.
Wir empfehlen zwar grundsätzlich einen kurzen unverbindlichen Termin bei BISS45, haben allerdings hier eine kleine Guideline zusammengestellt, wie man die relevanten kieferorthopädischen Indikationsgruppen erkennt, welche eine Behandlung erforderlich machen. Wichtig ist, dass eine Frühbehandlung nicht dazu dient, alle Zähne gerade einzustellen, sondern lediglich dafür gedacht ist, das Wachstum positiv zu beeinflussen. Dies ist alleine schon dadurch bedingt, dass die Frühbehandlung vor der 2. Wechselgebissphase durchgeführt wird. Also bevor alle bleibenden Zähne durchgebrochen sind und deshalb nicht alle bleibenden Zähne bewegt werden können.
Wechselgebissphase ab dem 9. Lebensjahr
Nachdem die ersten Milchzähne im 6.-7. Lebensjahr herausgefallen sind, folgt erstmal eine Ruhephase. Sobald der nächste Milchzahn wackelt, beginnt die 2. Wechselgebissphase (etwa 9. Lebensjahr). Spätestens jetzt macht ein Besuch beim Kieferorthopäden total Sinn, um sicherzugehen, dass alles ok ist. Sollte eine kieferorthopädische Behandlung notwendig sein, empfehlen wir in der Regel eine herausnehmbare Zahnspange bis alle bleibenden Zähne durchgebrochen sind. Dies ist meist im 12. Lebensjahr der Fall. Grundsätzlich beträgt die Zeit für einen kompletten kieferorthopädischen Behandlungsplan 16 Quartale also 4 Jahre. Diese teilt sich in eine Behandlungsphase und eine Haltephase mit herausnehmbaren Retainern auf. Da sich Zähne ein Leben lang verschieben (Little et. al) empfehlen wir zusätzlich noch individuelle laborgefertigte feste Retainer. Diese werden nur hinter die Frontzähne im Ober- und Unterkiefer geklebt und stellen durch das aufwendige Herstellungsverfahren kein Problem für die Aussprache und Hygiene dar. Im Folgenden haben wir Ihnen die gängigsten Fehlstellungen visualisiert: