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Kosten & Versicherungen

In der Regel wird der Großteil einer kieferorthopädischen Behandlung von Privatversicherungen, Zusatzversicherungen aber auch gesetzlichen Krankenversicherungen in jedem Alter übernommen.

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Kosten bei gesetzlichen Krankenkassen

Individuelle Kosten lassen sich leider erst nach einer unverbindlichen individuellen Beratung klären, jedoch finden sie hier einige Anhaltspunkte.

Kinder und Jugendlichen (unter 18 Jahre)

Eine kieferorthopädische Behandlung wird in der Regel übernommen, jedoch fällt ein Eigenanteil von etwa 600 Euro an. Zur genaueren Einschätzung der Situation vereinbaren Sie gern einen unverbindlichen Beratungstermin.

Zusatzkosten

Die von den Krankenkassen übernommen Kosten stellen leider nur eine absolute Minimalversorgung sicher. Moderne Materialien und neue, digitale, hochwertige Behandlungskonzepte sind im Maßnahmenkatalog der Krankenkassen nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können bei uns Patienten strikt so versorgt werden, dass keine weiteren Kosten entstehen. Grundsätzlich ist jedoch unser Credo jeden Patienten gleichzubehandeln und keinen Unterschied zwischen den Behandlungen bei Kassen oder Privatpatienten zu machen. So können wir eine gleichbleibende Qualität mit möglichst kurzen und komfortablen Behandlungszeiten garantieren und auf viele Behandlungsmethoden und Materialien, die nicht von den gesetzlichen Versicherungen getragen, sodass private Zuzahlungen notwendig werden. Beispiele hierfür sind digitale Behandlungsabläufe (Scans, Bracketspositionierung, ...), Retainer, Turbobites, Versiegelungen, Pins mit Suprakonstruktion, superelastische Bögen, selbst ligierende Brackets, kieferorthopädische Zahnreinigungen, ...

Erwachsene (über 18 Jahre)

Die Erwachsenenbehandlung wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Ausnahme besteht bei schwerwiegenden Kieferfehlstellungen, die zusätzliche operative Einstellung des Kiefers notwendig machen. Jedoch entsteht auch hierbei ein Eigenanteil für den Patienten. Zur genaueren Einschätzung der Situation vereinbaren Sie gern HIER einen unverbindlichen Beratungstermin. Oder für eine erste Einschätzung nutzen Sie gern HIER unseren Online-Fragebogen.

Sollten Kosten nicht übernommen werden

Zahnzusatzversicherungen

Bitte beachten Sie VOR dem ersten Termin in unserer Praxis die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch eine Zahnzusatzversicherung. In der Waizmanntabelle erhalten Sie eine schnelle Leistungsübersicht zu allen Zahnzusatz-Tarifen. Unter folgenden Links finden Sie alle Informationen, Bewertungen und jeweiligen Leistungsübersichten der Versicherungen: www.waizmanntabelle.de.

Ratenzahlung unter 50 € im Monat

Sollte die Behandlung nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen werden, ist diese jedoch auf jeden Fall ZINSFREI finanzierbar. Wir beraten gern zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Und bieten außerdem verschiedene Ratenzahlungsmodelle an. Eine kieferorthopädische Behandlung wird in der Regel von den privaten Versicherungen übernommen. Informieren Sie sich gern bei Ihrer Versicherung über Ihren individuellen Tarif. Sollten kieferorthopädische Leistungen in Ihrem Tarif inkludiert sein, bittet die Versicherung zur Einschätzung der Übernahme um eine individuelle Diagnostik (3D Scans, Fotos, Röntgenbilder).

Sind Sie für eine Behandlung geeignet?

Nutzen Sie unseren kostenlosen BISS45 Online-Check für eine erste Einschätzung Ihrer Zahnsituation und mögliche Behandlungsoptionen inklusive Dauer und Kosten.

Zur Online Beratung

Kosten bei privaten Versicherungen

Kosten für kieferorthopädische Leistungen werden in Abhängigkeit Ihres Tarifs bis zu 100% übernommen.

Kosten

Eine kieferorthopädische Behandlung wird in der Regel von den privaten Versicherungen übernommen. Zur Einschätzung der Übernahme bittet die Versicherung um eine individuelle Diagnostik (3D Scans, Fotos, Röntgenbilder). Zur genaueren Einschätzung der Situation vereinbaren Sie gern einen unverbindlichen Beratungstermin. Oder für eine erste Einschätzung nutzen Sie gern unseren Online-Fragebogen. Wir empfehlen in jedem Fall den Kostenplan vor Behandlungsbeginn bei der Krankenversicherung einzureichen. Je nach Art und Umfang Ihrer Versicherung sowie abhängig von den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen werden Sie von ihrem Versicherer über den Erstattungsumfang der Behandlungskosten informiert. Die Höhe der Kostenerstattung hängt vom gewählten Versicherungstarif und von eventuell vereinbarten Zusatzleistungen ab kann jedoch bei 100% liegen.

Erstattungsverhalten privater Versicherungen

Das Erstattungsverhalten von privaten Versicherungen hat sich in den letzten Jahren leider verändert.

Kostenübernahmeentscheidungen sind für den Patienten in vielen medizinischen Bereichen oft kaum noch nachzuvollziehen. Für jede Versicherung stellt eine Leistung an den Versicherungsnehmer einen Vermögensschaden dar. Insofern verwundert es grundsätzlich nicht, wenn Versicherungen versuchen, diese Leistungen – auch wenn Sie Ihnen möglicherweise zustehen – nicht oder nicht in vollem Umfang zu bezahlen.

Hilfe bei Abrechnungsfragen

Wenn Sie eine Rechnung oder einen unbefriedigenden Brief von Ihrer Versicherung erhalten, ärgern Sie sich nicht, sondern sprechen Sie uns an. Gerne bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an: Oftmals genügt eine klare Stellungnahme gegenüber der Versicherung, um Unklarheiten zu Ihren Gunsten zu lösen.